Zahlen mit dem Handy im Trend: Monatlich 50.000 Parkscheine Februar 27, 2007 | 11:49 pm
Zahlen mit dem Handy im Trend: Monatlich 50.000 Parkscheine

Einmal frage ich mich, ob Berlin wirklich so abgelegen liegt und nicht in den Genuss moderner Technik kommt. Denn laut Bitkom zahlen deutschlandweit bereits 50.000 HandynutzerInnen ihr Parkticket mit dem Mobiltelefon – und das Monat für Monat. Dies berichtet heise.de und bei der Aufzählung der Städte, in denen dieser Service angeboten wird, findet sich neben Duisburg, Hannover, Paderborn, Saarbrücken, Wiesbaden und Flensburg auch die Hauptstadt. Da mag es an mir liegen, dass mir solche Parkautomaten bislang nicht aufgefallen sind.

Bei heise.de lesen wir:

Die Teilnahme setzt in der Regel eine Internet-Registrierung beim Dienstleister mit Angabe von Mobilfunknummer, Kontoverbindung und Kennzeichen voraus. Die Konzepte unterscheiden sich mitunter deutlich: Mal ist per (kostenpflichtigem) SMS-Versand nur eine Parkzeit von 30 Minuten oder ein Vielfaches davon möglich, andere rechnen wiederum minutengenau ab, was den Versand von zwei Kurznachrichten nötig macht. In Hannover beispielsweise wird eine Grundgebühr von bis zu 4,64 Euro pro Monat und Benutzer sowie eine Transaktionsgebühr von bis zu 46 Cent pro Parkvorgang erhoben.

Klingt nicht wirklich nach einem Schnäppchen, denn warum sollte man mehr bezahlen, wenn man denselben Effekt mit einer kleinen ablage für Kleingeld erreichen kann. Auch der Zeitaufwand spricht aus meiner Sicht nicht gerade für diese Zahlungsmethode.

Interessant ist auch, dass die Politessen (gibt es da eigentlich auch eine männliche Form?) einen speziellen Taschencomputer benötigen, um die ordnugnsgemäße Zahlung der Handy-Parkgebühren zu überprüfen. Eine komplette Umrüstung dürfte da auch nicht ganz billig sein.

Desweiteren heißt es bei Inside-Handy:

Hier zu Lande haben die Kommunen das Thema in der Vergangenheit äußerst behutsam vorangetrieben. Sie waren verunsichert – bis heute ist Handyparken nur auf Grund einer Ausnahmeregelung in der Straßenverkehrsordnung möglich. Sie endet am 31. Dezember 2007.

Mal schauen, wie lange es dauert, bis eine bundeseinheitliche Regelung gefunden ist, die dann auch BEstand hat….


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