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Quak, Quak, Quak – piep, piep, piep – muuuuuh: die Liste absurder Klingeltongeräusche ist lang und verdient es eigentlich nicht, hier in epischer Breite zitiert zu werden. Wir alle wissen, dass sich mit Klingeltönen eine Menge Geld verdienen lässt und in aller Regel sind es Kinder und Jugendliche, die ihr Taschengeld für derlei Produkte ausgeben.
Doch handelt es sich um ein Abo, so brauchen Eltern eigentlich nicht zu bezahlen. Das geht aus einer Meldung bei Life PR hervor, in der es heißt, dass es
Sache des Anbieters [ist] den Vertragsabschluss so zu handhaben, dass eine Altersüberprüfung stattfinden könne
Hintergrund ist ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (AG Berlin Mitte, Az.: 12 C 52/08) und so müssen die Eltern explizit die Einwilligung erteilen, um hinsichtlich einer Zahlung in die Pflicht genommen zu werden.
Gut zu wissen….