
Einem Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) zufolge, dürfen Mobilfunkanbieter ein Prepaid-Guthaben nicht nach einer Laufzeit von 13 Monaten oder nach Kündigung eines Vertrags verfallen lassen.
Wie auf Plazoo nachzulesen, wird dem Betreiber O2, der im Prozess beklagt wurde:
damit die Verwendung von drei Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Demnach darf bei einem Prepaid-Tarif ein Guthaben nicht zwölf Monate nach der aufladung verfallen, wenn nicht innerhalb des darauf folgenden Monats eine weitere Aufladung erfolgt. Auch nicht verfallen dürfe ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung des Vertrages. Die Klausel, dass für eine Sperre eine Gebühr verlangt werden dürfe, wurde von den Richtern ebenfalls für unwirksam erklärt.
Bernd Eickelberg schreibt in seinem "Strafsachen Blog", dass
damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt wurde