handy

Handy-Guthaben darf nicht gelöscht werden

abgelegt im Archiv Anbieter am 23.06.06

Handy-Guthaben darf nicht gelöscht werden
Einem Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) zufolge, dürfen Mobilfunkanbieter ein Prepaid-Guthaben nicht nach einer Laufzeit von 13 Monaten oder nach Kündigung eines Vertrags verfallen lassen.


Wie auf Plazoo nachzulesen, wird dem Betreiber O2, der im Prozess beklagt wurde:


damit die Verwendung von drei Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Demnach darf bei einem Prepaid-Tarif ein Guthaben nicht zwölf Monate nach der aufladung verfallen, wenn nicht innerhalb des darauf folgenden Monats eine weitere Aufladung erfolgt. Auch nicht verfallen dürfe ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung des Vertrages. Die Klausel, dass für eine Sperre eine Gebühr verlangt werden dürfe, wurde von den Richtern ebenfalls für unwirksam erklärt.

Bernd Eickelberg schreibt in seinem "Strafsachen Blog", dass


damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt wurde




Permalink: Handy-Guthaben darf nicht gelöscht werden

Tags: handy  nicht  darf  guthaben  darf+nicht  handy+guthaben  nicht+gelã¶scht 

Stimmen Sie ab für Handy-Guthaben darf nicht gelöscht werden:

  • Currently 8.00/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 8.00 Punkten (von 1 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Share It
RSS rss
Google google
Yahoo! yahoo
Bloglines Bloglines
TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!
Most Popular   Anbieter   Best of   Gewinnspiel   Handy der Woche   Handy-TV   Handygaming   Handyklassiker   Handys   Handyzubehör   Hintergrund   Informationen über   Kurz vorgestellt   Misc   News   Schon gewusst   Spass   Special CeBIT   Technik   Telekommunikation   Top Ten  
Blog Top Liste - by TopBlogs.de